Garantieerklärung

Liebe Kundin, lieber Kunde,

wir gratulieren Ihnen zum Kauf einer CINQUE Leuchte. Sie haben damit ein Produkt erworben, welches nach dem heutigen Stand der Technik hergestellt wurde. Die TRIO Leuchten GmbH ist Inhaber einer ausschließlichen Lizenz für die Herstellung und den Vertrieb von Leuchten unter der Marke CINQUE. Die Produkte unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Sollten bei diesem Produkt wider Erwarten Fehlfunktionen oder Mängel auftreten, so beachten Sie bitte unsere Garantieerklärung.

 

GARANTIEERKLÄRUNG

Die TRIO Leuchten GmbH, Gut Nierhof 17, D-59575 Arnsberg (nachfolgend „TRIO“ genannt) gewährt Verbrauchern neben und zusätzlich zu der Mängelhaftung des Verkäufers unter den nachstehenden Voraussetzungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang eine freiwillige Herstellergarantie von 5 Jahren auf alle sachgemäß gebrauchten LED-Leuchten mit fest verbauten LEDs.

„Verbraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produktes ist und es nicht erworben hat, um es weiter zu verkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren.
„Erst-Endverbraucher“ ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt von einem autorisierten Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person erworben hat, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit wieder verkauft oder installiert.

TRIO übernimmt unter nachfolgenden Bedingungen die Garantie dafür, dass die in der Europäischen Union (EU), Norwegen und in der Schweiz vertriebenen Produkte bei sachgemäßer Verwendung während der vereinbarten Garantiezeit mängelfrei sind. Falls sich ein TRIO Produkt während der Garantiezeit in der Funktionstüchtigkeit als mangelhaft erweist, wird TRIO dieses gemäß diesen Garantiebedingungen nach eigener Wahl die für den Erst-Endverbraucher kostenlose Reparatur des Produktes oder eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen Produktes durchführen.

 

GARANTIEZEIT

Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre und beginnt mit dem Tag des Kaufes durch den Erst-Endverbraucher.

 

GARANTIESCHUTZ

Die Herstellergarantie umfasst die einwandfreie Leuchtfunktion der Leuchte, sowie die Funktionstüchtigkeit der elektronischen Komponenten. Maßgeblich ist hierbei der wissenschaftliche Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Herstellung. Für Leuchten mit fest verbauten LEDs, gilt hinsichtlich der garantierten und ordnungsgemäßen Leuchtfunktion folgende Einschränkung:
Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik kann die Lichtleistung von LEDs im Laufe der Lebensdauer nachlassen, diese fallen allerdings nicht plötzlich aus. Dieser Alterungsprozess (Degradierung) ist in erster Linie auf thermische Einflüsse auf den Kristall zurückzuführen und ist in der LED-Technologie als völlig normal einzustufen. Hierbei handelt es sich um gebrauchsbedingten Verschleiß. Die Lebensdauer von LEDs wird anhand des Zeitpunktes bemessen bzw. bestimmt, an dem deren lichttechnischen Werte mindestens einen sogenannten L70/B10-Wert aufweisen. Die Bezeichnung L70 bedeutet, dass die Lichtleistung einer LED auf 70% des Ausgangswertes seit der Inbetriebnahme abgesunken ist. Jede LED besteht aus mehreren kleineren LED-Modulen und der B10-Wert beschreibt, dass 10% der verbauten LED-Module diesen Wert nicht erreichen. Die LEDs sind nach Ablauf ihrer Lebensdauer noch voll funktionstüchtig, jedoch mit geringerer Lichtleistung.
Dies bedeutet, dass das Nachlassen der Lichtwirkung der LEDs im vorbezeichneten Umfang innerhalb der Lebensdauer nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik keinen Mangel darstellt.

 

GARANTIELEISTUNGEN

Im Falle eines innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Mangels oder Defektes, besteht die Garantieleistung darin, dass TRIO nach eigener Wahl eine für den Verbraucher kostenlose Reparatur des Produktes durchführt oder es durch ein Produkt gleicher Art und gleichen Typs ersetzt. Die Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzen sie eine neue Garantie in Kraft. Die von der ursprünglichen Garantiezeit verbliebene Restgarantiezeit gilt auch für ein Ersatzprodukt.

 

GARANTIEANSPRUCH UND GARANTIENACHWEIS

Der Anspruch auf Garantieleistung besteht nur, wenn die Fehleranzeige direkt gegenüber dem Verkäufer und nach 2 Jahren gegenüber TRIO schriftlich vorgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche Anzeige nach Kenntniserlangung vom Mangel des Produktes innerhalb der Garantiezeit. Weiterhin sind die Vorlage des Original-Kaufbeleges über den ordnungsgemäßen Erwerb des Produktes, sowie die Vorlage des betroffenen Produktes notwendig. Die entsprechenden Kaufbelege sind daher bis zum Ende der Garantiezeit aufzubewahren.

 

GARANTIEAUSSCHLUSS

Ausdrücklich ausgenommen von dieser Herstellergarantie sind alle auswechselbaren Leuchtmittel, alle als solche verkauften 2. Wahl-Produkte, und Präsentationsmuster.
Diese Garantiezusage steht zudem unter der Bedingung, dass

  • die Produkte bestimmungsgemäß betrieben wurden,
  • die Installationsvorschriften gemäß der beigefügten Bedienungsanleitung befolgt wurden, sowie die Grenzwerte für Versorgungsspannung und Umgebungs-einwirkungen eingehalten worden sind,
  • keine An- und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen an den Produkten vorgenommen wurden,
  • die Wartung, Pflege und der Betrieb der Produkte entsprechend der Bedienungsanleitung erfolgt sind,
  • die vorgeschriebenen Leuchtmittel verwendet worden sind, welche den entsprechenden Normen und Vorschriften genügen,
  • an den Produkten keine chemischen und physikalischen Einwirkungen auf der Materialoberfläche vorliegen, die bei nicht sachgemäßem Gebrauch entstanden sind, zum Beispiel durch Schädigung durch falsche Reinigungs- und Putzmittel oder scharfkantige Gegenstände, sowie Bruch- oder Gewalteinwirkung. Hierdurch bedingte Schäden unterliegen nicht der Garantiezusage,
  • die Verkaufsdokumente weder geändert noch unleserlich gemacht wurden.

 

HINWEIS ZUR GARANTIEZUSAGE

Unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorbezeichnete Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, werden die gesetzlichen Rechte im Hinblick auf Gewährleistung und Konsumentenschutz keinesfalls eingeschränkt. Nach eigener freier Wahl können daher neben oder auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache – insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz (siehe § 437 BGB und die entsprechenden besonderen Verjährungsregelungen in § 438 BGB) – gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden.

 

TRIO Leuchten GmbH
TRIO International GmbH
Gut Nierhof 17
D-59575 Arnsberg